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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Anzahl der behandlung nachträglich geändert

Neues Thema
Anzahl der behandlung nachträglich geändert
Es gibt 18 Beiträge
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trini
Vor 4 Wochen
Ich hätte mal folgende Frage:
Ein Patient hat eine VO nach Behandlungsbeginn ändern lassen (Anzahl der Behandlung ehemals 18 )
auf 10 Behandlungen, weil er nicht so oft kommen wollte.
Die Behandlung wurde von uns aber schon mit 3 Behandlungen bis dahin begonnen.
D.h. das Behandlungsdatum liegt nun vor dem Änderungsdatum.
Eigentlich sollte das ja kein Problem sein- aber sieht die KK das genauso...?
Wer hatte dieses Problem schon einmal oder weiß bescheid?
1

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Ich hätte mal folgende Frage: Ein Patient hat eine VO nach Behandlungsbeginn ändern lassen (Anzahl der Behandlung ehemals 18 ) auf 10 Behandlungen, weil er nicht so oft kommen wollte. Die Behandlung wurde von uns aber schon mit 3 Behandlungen bis dahin begonnen. D.h. das Behandlungsdatum liegt nun vor dem Änderungsdatum. Eigentlich sollte das ja kein Problem sein- aber sieht die KK das genauso...? Wer hatte dieses Problem schon einmal oder weiß bescheid?
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Evemarie Kaiser
Vor 4 Wochen
Das Ausstellungsdatum ist aber doch nicht geändert worden, sondern lediglich die Anzahl der Behandlungen. Ich sehe da kein Problem bei der Abrechnung.
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Das Ausstellungsdatum ist aber doch nicht geändert worden, sondern lediglich die Anzahl der Behandlungen. Ich sehe da kein Problem bei der Abrechnung.
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Evemarie Kaiser schrieb:

Das Ausstellungsdatum ist aber doch nicht geändert worden, sondern lediglich die Anzahl der Behandlungen. Ich sehe da kein Problem bei der Abrechnung.

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trini schrieb:

Ich hätte mal folgende Frage:
Ein Patient hat eine VO nach Behandlungsbeginn ändern lassen (Anzahl der Behandlung ehemals 18 )
auf 10 Behandlungen, weil er nicht so oft kommen wollte.
Die Behandlung wurde von uns aber schon mit 3 Behandlungen bis dahin begonnen.
D.h. das Behandlungsdatum liegt nun vor dem Änderungsdatum.
Eigentlich sollte das ja kein Problem sein- aber sieht die KK das genauso...?
Wer hatte dieses Problem schon einmal oder weiß bescheid?

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trini
Vor 4 Wochen
Danke, für die Infothumbsup
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Danke, für die Info[emoji]thumbsup[/emoji]
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trini schrieb:

Danke, für die Infothumbsup

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Sarah Gerbert
Vor 4 Wochen
Wieso wurde das überhaupt geändert? Man kann doch nach dem zehnten Mal dann problemlos abbrechen. Es besteht ja keine Verpflichtung für 18 Behandlungen.
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Wieso wurde das überhaupt geändert? Man kann doch nach dem zehnten Mal dann problemlos abbrechen. Es besteht ja keine Verpflichtung für 18 Behandlungen.
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Sarah Gerbert schrieb:

Wieso wurde das überhaupt geändert? Man kann doch nach dem zehnten Mal dann problemlos abbrechen. Es besteht ja keine Verpflichtung für 18 Behandlungen.

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trini
Vor 4 Wochen
Das hat der Patient eigenständig gemacht..
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Das hat der Patient eigenständig gemacht..
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Sarah Gerbert
Vor 4 Wochen
Weil er dazu das Rezept von dir erhalten hat?
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• JürgenK
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Weil er dazu das Rezept von dir erhalten hat?
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Sarah Gerbert schrieb:

Weil er dazu das Rezept von dir erhalten hat?

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trini schrieb:

Das hat der Patient eigenständig gemacht..

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Richie28
Vor 4 Wochen
Link
Unter Buchstabe f) zu finden.
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https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/physiotherapie/20241202_Lesefassung_Anlage_3a_gueltig_ab_01.12.2024_Physiotherapie.pdf Unter Buchstabe f) zu finden.
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Richie28 schrieb:

Link
Unter Buchstabe f) zu finden.

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johannes687
Vor 4 Wochen
Eine Änderung/Ergänzung der Verordnungsmenge ist bis zur Einreichung zur Abrechnung möglich. Siehe Anlage 3a zum Rahmenvertrag.

Auch wenn ich mich frage wie es zu diesem überflüssigen Ändern kommen konnte. Kein Patient wird gezwungen alle verordneten Einheiten wahrzunehmen.
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• Tresenpummelfee
Eine Änderung/Ergänzung der Verordnungsmenge ist bis zur Einreichung zur Abrechnung möglich. Siehe Anlage 3a zum Rahmenvertrag. Auch wenn ich mich frage wie es zu diesem überflüssigen Ändern kommen konnte. Kein Patient wird gezwungen alle verordneten Einheiten wahrzunehmen.
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massu
Vor 3 Wochen
@johannes687 manche Patienten meinen wir würden dann alles Abrechnen, obwohl sie nur 10 Mal da waren. Und damit das nicht passiert, ändern sie eigenmächtig das Rezept. Patientenlogik.
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• johannes687
[mention]johannes687[/mention] manche Patienten meinen wir würden dann alles Abrechnen, obwohl sie nur 10 Mal da waren. Und damit das nicht passiert, ändern sie eigenmächtig das Rezept. Patientenlogik.
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massu schrieb:

@johannes687 manche Patienten meinen wir würden dann alles Abrechnen, obwohl sie nur 10 Mal da waren. Und damit das nicht passiert, ändern sie eigenmächtig das Rezept. Patientenlogik.

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Schippi
Vor 3 Wochen
@massu Aber ich gebe doch nicht die VO heraus!Was ist wenn dem Patient etwas passiert oder er/sie die VO verliert?Dann umsonst gearbeitet!Ne,die VO bleibt bei mir und der Pat muss die Erklärung akzeptieren!
4

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• johannes687
[mention]massu[/mention] Aber ich gebe doch nicht die VO heraus!Was ist wenn dem Patient etwas passiert oder er/sie die VO verliert?Dann umsonst gearbeitet!Ne,die VO bleibt bei mir und der Pat muss die Erklärung akzeptieren!
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Schippi schrieb:

@massu Aber ich gebe doch nicht die VO heraus!Was ist wenn dem Patient etwas passiert oder er/sie die VO verliert?Dann umsonst gearbeitet!Ne,die VO bleibt bei mir und der Pat muss die Erklärung akzeptieren!

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massu
Vor 3 Wochen
@Schippi tja da siehst du Mal, was manche PIs machen ...
1

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[mention]Schippi[/mention] tja da siehst du Mal, was manche PIs machen ...
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massu schrieb:

@Schippi tja da siehst du Mal, was manche PIs machen ...

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Richie28
Vor 3 Wochen
@Schippi Ich gebe Verordnungen meinen Patienten wieder mit, wenn es vom Arzt was zu korrigieren gibt. Per Fax ist lästig.
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[mention]Schippi[/mention] Ich gebe Verordnungen meinen Patienten wieder mit, wenn es vom Arzt was zu korrigieren gibt. Per Fax ist lästig.
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Richie28 schrieb:

@Schippi Ich gebe Verordnungen meinen Patienten wieder mit, wenn es vom Arzt was zu korrigieren gibt. Per Fax ist lästig.

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Schippi
Vor 3 Wochen
@Richie28 das war aber keine notwendige Korrektur
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[mention]Richie28[/mention] das war aber keine notwendige Korrektur
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Schippi schrieb:

@Richie28 das war aber keine notwendige Korrektur

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Schippi
Vor 3 Wochen
@Richie28 wenn erfolgt es vor der ersten Behandlung!!
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[mention]Richie28[/mention] wenn erfolgt es vor der ersten Behandlung!!
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Schippi schrieb:

@Richie28 wenn erfolgt es vor der ersten Behandlung!!

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Richie28
Vor 3 Wochen
@Schippi Aus der Anlage 3a zum BRV kann man den Korrekturzeitpunkt entnehmen. Die meisten Korrekturen können nach Beginn der Behandlung und vor dem Abrechnen erfolgen. Selbstverständlich kann aber jeder PI auch seine eigenen Hausregeln aufstellen.
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[mention]Schippi[/mention] Aus der Anlage 3a zum BRV kann man den Korrekturzeitpunkt entnehmen. Die meisten Korrekturen können nach Beginn der Behandlung und vor dem Abrechnen erfolgen. Selbstverständlich kann aber jeder PI auch seine eigenen Hausregeln aufstellen.
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Richie28 schrieb:

@Schippi Aus der Anlage 3a zum BRV kann man den Korrekturzeitpunkt entnehmen. Die meisten Korrekturen können nach Beginn der Behandlung und vor dem Abrechnen erfolgen. Selbstverständlich kann aber jeder PI auch seine eigenen Hausregeln aufstellen.

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Schippi
Vor 3 Wochen
@Richie28 genauso ist es!
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[mention]Richie28[/mention] genauso ist es!
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Schippi schrieb:

@Richie28 genauso ist es!

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massu
Vor 3 Wochen
@Richie28 aber hier geht es um eine Situation, die keine Korrektur bedürft hätte. Der Arzt verordnet 18, der Patient will "nur" 10. Hier muss nichts geändert werden.
Nach 10. Behandlungen wird abgebrochen und auf der Rezeptrückseite der Grund vermerkt: Patient wünscht nur 10 Behandlungen. Den Arzt Bescheid geben. Und gut ist!

Warum hat trini dann das Rezept aus der Hand gegeben????
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• Tresenpummelfee
[mention]Richie28[/mention] aber hier geht es um eine Situation, die keine Korrektur bedürft hätte. Der Arzt verordnet 18, der Patient will "nur" 10. Hier muss nichts geändert werden. Nach 10. Behandlungen wird abgebrochen und auf der Rezeptrückseite der Grund vermerkt: Patient wünscht nur 10 Behandlungen. Den Arzt Bescheid geben. Und gut ist! Warum hat trini dann das Rezept aus der Hand gegeben????
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massu schrieb:

@Richie28 aber hier geht es um eine Situation, die keine Korrektur bedürft hätte. Der Arzt verordnet 18, der Patient will "nur" 10. Hier muss nichts geändert werden.
Nach 10. Behandlungen wird abgebrochen und auf der Rezeptrückseite der Grund vermerkt: Patient wünscht nur 10 Behandlungen. Den Arzt Bescheid geben. Und gut ist!

Warum hat trini dann das Rezept aus der Hand gegeben????

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johannes687 schrieb:

Eine Änderung/Ergänzung der Verordnungsmenge ist bis zur Einreichung zur Abrechnung möglich. Siehe Anlage 3a zum Rahmenvertrag.

Auch wenn ich mich frage wie es zu diesem überflüssigen Ändern kommen konnte. Kein Patient wird gezwungen alle verordneten Einheiten wahrzunehmen.

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trini
Vor 4 Wochen
Vielen Dank, geholfen haben die Antworten im Sinne: kurze Frage-kurze Antwort!
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Vielen Dank, geholfen haben die Antworten im Sinne: kurze Frage-kurze Antwort!
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trini schrieb:

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