MEDIAN ist einer der führenden
europäischen Anbieter für
medizinische Rehabilitation und
psychische Gesundheit. Mit mehr als
120 Reha-Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zur Genesung und zurück in die
Gesellsc...
europäischen Anbieter für
medizinische Rehabilitation und
psychische Gesundheit. Mit mehr als
120 Reha-Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
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Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zur Genesung und zurück in die
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2. VO M50.1 HWS plus G55.1
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose (Diagnosegruppe: WS, ICD-10 Codes: G55)
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose sind nur zulässig, wenn auf den Verordnungen unterschiedliche Lokalisationen für die Diagnose angegeben wurden- sagt mein Programm!
M.E liegen 2 Regelfälle vor, mit unterschiedlicher Lokalisation, ist das Korrekt? Die Dopplung im 2. ICD kann ich ignorieren? Dürften also parallel behandelt werden?
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Es gibt keine Regelung, welcher ICD-10-Code vorrangig Gültigkeit hat.
Ich würde auf Nummer sicher gehen und die VOs nacheinander abarbeiten. Notfalls muss eine VO eben neu ausgestellt werden.
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johannes687 schrieb:
Geht meines Erachtens nach nicht. Ein ICD-10-Code ist auf beides VOs identisch, somit dürfte es ein Verordnungsfall sein, auch wenn der andere ICD-10-Code ein anderer ist.
Es gibt keine Regelung, welcher ICD-10-Code vorrangig Gültigkeit hat.
Ich würde auf Nummer sicher gehen und die VOs nacheinander abarbeiten. Notfalls muss eine VO eben neu ausgestellt werden.
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trini schrieb:
Es liegen 2 VO vor: 1. VO M51.1 LWS plus G55.1
2. VO M50.1 HWS plus G55.1
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose (Diagnosegruppe: WS, ICD-10 Codes: G55)
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose sind nur zulässig, wenn auf den Verordnungen unterschiedliche Lokalisationen für die Diagnose angegeben wurden- sagt mein Programm!
M.E liegen 2 Regelfälle vor, mit unterschiedlicher Lokalisation, ist das Korrekt? Die Dopplung im 2. ICD kann ich ignorieren? Dürften also parallel behandelt werden?
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Richie28 schrieb:
Ich würde es dem Patienten zur Änderung wieder mitgeben. Einmal die 55.1 streichen lassen.
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