Wir sind ein handverlesenes Team
von Physiotherapeutinnen und
Physiotherapeuten, dem nicht nur
die bestmögliche Betreuung unserer
Patientinnen und Patienten am
Herzen liegt, sondern auch ein
Arbeitsalltag, der Freude macht und
für alle Beteiligten gut
funktioniert.
Wir legen Wert auf ein
respektvolles Miteinander,
ausreichend Zeit für unsere
Patientinnen und Patienten sowie
darauf, die Bedürfnisse unseres
Teams ernst zu nehmen. Denn wir
sind überzeugt: Gute
Physiotherapie entsteht dort, ...
von Physiotherapeutinnen und
Physiotherapeuten, dem nicht nur
die bestmögliche Betreuung unserer
Patientinnen und Patienten am
Herzen liegt, sondern auch ein
Arbeitsalltag, der Freude macht und
für alle Beteiligten gut
funktioniert.
Wir legen Wert auf ein
respektvolles Miteinander,
ausreichend Zeit für unsere
Patientinnen und Patienten sowie
darauf, die Bedürfnisse unseres
Teams ernst zu nehmen. Denn wir
sind überzeugt: Gute
Physiotherapie entsteht dort, ...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Für selbstzahlerleistungen wie 10er Karte oder Gutscheine - wie viel Umsatzsteuer? 7 oder 19%? Und man liest immer von verordnungsfähigen Leistungen die dann Umsatzsteuerfrei sind - was bedeutet das? Ist der Hüft-Tepler der nur grade kein Rezept bekommt und die nächsten Einheiten KGG selber zahlt damit gemeint?
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M0nique schrieb:
Einfach mal googeln...
Hab das gefunden:
"Heilbehandlungen (mit Rezept): Umsatzsteuerfrei (0 % MwSt.). Dies gilt auch für äquivalente Privatleistungen.
Medizinisch verordnungsfähige Behandlungen (ohne Rezept, als Selbstzahler): Ermäßigter Steuersatz (7 %).
Wellness & Prävention (z.B. Wellness-Massagen, Wohlfühl-Gutscheine): Regelsteuersatz (19 %)"
Heilbehandlungen mit Rezept und Wellness ist klar. Aber diese medizinisch verordnungsfähigen Behandlungen mit 7% - was bedeutet das genau? Ist das jemand der eine Erkrankung/Verletzung hat nur grade kein Rezept holen will oder bekommt im Prinzip aber nicht wegen Wellness kommt sondern aus medizinischen Gründen?
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Als Sekt. HP machst du deine Heilbehandlungen dann ohne MWST.
Oder du stellst die Abrechnungen ohne MWST weil du unter der Kleinbetriebe Regelung bist.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer wenn er aus medizinischen Gründen zu dir kommt und kein Rezept hat, dann darfst du ihn nicht behandeln. Es sei denn du hast den Sekt. HP. Oder die Behandlungen sind im Anschluss an einem fertigem Rezept.
Als Sekt. HP machst du deine Heilbehandlungen dann ohne MWST.
Oder du stellst die Abrechnungen ohne MWST weil du unter der Kleinbetriebe Regelung bist.
Das ganz bestimmt nicht.
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Stephan King schrieb:
"Oder die Behandlungen sind im Anschluss an einem fertigem Rezept."
Das ganz bestimmt nicht.
Ja, aber als HP sind die Behandlungen ja auch von der Umsatzsteuer befreit.
MIt der 7 % regel fallen mir nur Massagen ein
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eim schrieb:
@massu
Ja, aber als HP sind die Behandlungen ja auch von der Umsatzsteuer befreit.
MIt der 7 % regel fallen mir nur Massagen ein
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo nochmal.
Hab das gefunden:
"Heilbehandlungen (mit Rezept): Umsatzsteuerfrei (0 % MwSt.). Dies gilt auch für äquivalente Privatleistungen.
Medizinisch verordnungsfähige Behandlungen (ohne Rezept, als Selbstzahler): Ermäßigter Steuersatz (7 %).
Wellness & Prävention (z.B. Wellness-Massagen, Wohlfühl-Gutscheine): Regelsteuersatz (19 %)"
Heilbehandlungen mit Rezept und Wellness ist klar. Aber diese medizinisch verordnungsfähigen Behandlungen mit 7% - was bedeutet das genau? Ist das jemand der eine Erkrankung/Verletzung hat nur grade kein Rezept holen will oder bekommt im Prinzip aber nicht wegen Wellness kommt sondern aus medizinischen Gründen?
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